Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liebe Tierbesitzer/Tierbesitzerinnen
wir freuen uns sehr darauf Ihren Liebling bei uns zu betreuen und danken Ihnen für Ihr Vertrauen.
Wir bitten sie einige Punkte zu beachten, sie tragen dazu bei, dass es für Ihr Tier einfacher ist, sich bei uns wohlzufühlen.
Die Katzenpension Schlereth gewährleistet, ihr Tier in vollem Umfang zu verpflegen und zu versorgen. Es wird in der Pension für die tierschutzgerechte Unterbringung ihres Tieres sowie ausreichend Beschäftigungs-, Bewegungsmöglichkeit und Zuwendung gesorgt. Zusätzliche Pflege, wie das Kämmen von Langhaarkatzen oder Verabreichung von Medikamenten werden gegen einen kleinen Aufpreis zuverlässig durchgeführt.
Jeder Katzengast wird individuell betreut und auf alle Bedürfnisse wird sorgfältig eingegangen. Besonders wichtig ist, dass die Urlaubsgäste ihre gewohnte Nahrung bekommen, denn Futterumstellungen können zu Verdauungsproblemen oder sogar allergischen Reaktionen führen. Der Umzug in eine fremde Umgebung bedeutet für Katzen immer Stress. Um den Stress nicht auch noch durch eine Futterumstellung zu verstärken, bitten wir Sie, das gewohnte Futter von Zuhause mitzubringen. Auch mitgebrachte Sachen wie z.B. Decken, Liegekissen, Höhlen, ein benutztes Kleidungsstück von Ihnen, Spielsachen, alles mit dem Geruch von Daheim macht es Ihrer Katze leichter sich einzugewöhnen.
Leckerchen, Malzpaste, Spielsachen, Kissen und weitere Kuschelmöglichkeiten werden auch von uns zur Verfügung gestellt.
1. Bitte bringen Sie ihre Katze in einer ordentlich verschließbaren Transportbox. Diese während des Aufenthaltes in der Katzenpension Schlereth bleibt.
2. Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier gesund ist und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten. Die Behandlung gegen Parasiten und Entwurmung sind 1-2 Wochen vor dem Aufenthalt in der Pension vorzunehmen.
Wird bei einem Tier eine ansteckende Krankheit festgestellt, trägt der Besitzer des Tieres die Kosten für die Behandlung seines Tieres sowie für die Mitbehandlung angesteckter Tiere.
3. Der Tierhalter versichert, dass die Katze gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche, Freigänger auch gegen Tollwut, geimpft ist. Zusätzlich wird eine Impfung gegen Leukose empfohlen. Konsultieren Sie dazu am besten ihren Tierarzt.
Jede Impfung sollte mindestens 14 Tage zurückliegen und nicht länger als 12 Monate her sein.
Der Impfpass ist als Nachweis vorzulegen und bleibt während der Dauer des Aufenthaltes in der Katzenpension Schlereth.
Sofern Ihre Katze nicht über einen Mikrochip oder über eine lesbare Tätowierung verfügt bitten wir Sie im Impfpass ein Foto einzukleben oder zu heften, auf dem die Katze einwandfrei zu identifizieren ist.
4. Der Tierhalter informiert die Katzenpension über Verhaltensauffälligkeiten und vorgängige/aktuelle Krankheiten, sowie Behandlungen und dokumentiert diese im Vertrag. Eine Haftung bei einer Verschlechterung der akuten Erkrankung während des Aufenthaltes oder für eventuelle Folgeschäden, wird durch die Katzenpension Schlereth nicht übernommen.
5. Der Tierhalter haftet für Schäden, die durch die Verletzung der Auskunftspflicht entstehen, auch gegenüber Dritter
6. Sofern ein Tier die Gabe von Medikamenten benötigt, stellt der Tierhalter diese in ausreichender Menge (Aufenthaltsdauer) zur Verfügung und gibt diese mit einer detaillierten schriftlichen Behandlungsanleitung am Aufnahmetag ab. Die Medikamentengabe durch die Katzenpension Schlereth erfolgt entsprechend den schriftlich vorliegenden Vorgaben (Behandlungsanleitung) und unter den Voraussetzungen, dass die Katze die Behandlung nicht aggressiv ablehnt.
7. Sollte die Katze während des Aufenthaltes erkranken oder sich verletzen, werden Sie oder die angegebene Vertretung verständigt, sofern Sie erreichbar sind. Sollte das nicht möglich sein, wird ein von der Katzenpension Schlereth ausgewählter Tierarzt kontaktiert um eine Untersuchung und notwendige Behandlung einzuleiten. Sollte ein akuter und/oder lebensbedrohlicher Notfall bestehen und eine Behandlung in einer Tierklinik von Nöten sein, wird die Katze dort eingewiesen.
Sämtliche Tierarztkosten und/oder Tierklinikkosten, Medikamente, sowie Fahrtkosten und Arbeitszeit (hier wird ein Stundenlohn von 15 Euro für die Katzenpension Schlereth berechnet) sind vom Tierhalter zu bezahlen. Es wird in diesem Fall durch die Pension keine Haftung bei einer Verschlechterung der Erkrankung während der Betreuungszeit und für eventuelle Folgeschäden übernommen.
8.Sollte die Katze während des Aufenthaltes versterben, wird versucht der Eigentümer zu erreichen bzw. die angegebene Vertretungsperson, mit der weitere Schritte besprochen werden. Schadensersatz kann im Fall des Ablebens der Katze nicht gestellt werden.
9.Der Katzenhalter verpflichtet sich, spätestens am Tag der Abgabe des Tieres in der Katzenpension Schlereth den vereinbarten Preis für die Unterbringung im voraus zu bezahlen.
10.Stornogebühren:
Bei Rücktritt von diesem Vertrag -welcher schriftlich gegenüber der Katzenpension Schlereth zu erfolgen hat- fallen:
- bis zu 3 Wochen vor Pensionsbeginn keine Kosten an
- bis zu 2 Wochen vor Pensionsbeginn 25 % der vereinbarten Pensionskosten
- bis zu 1 Woche vor Pensionsbeginn 50 % der vereinbarten Pensionskosten
- und bei Rücktritt weniger als eine Woche vor Pensionsbeginn, fallen 100 %
des vereinbarten Pensionspreises als Stornobetrag an.
11. Bricht ein Kunde den im Vertrag vereinbarten Aufenthalt der Katze in der Katzenpension Schlereth vorzeitig ab, so entstehen daraus keinerlei Ansprüche auf Erstattung, der nicht in Anspruch genommen Leistung. Der An - und Abreisetag gilt jeweils als voller Pensionstag.
12. Sollte ein Katzenhalter nach Ablauf des Pensionsvertrages seine Katze nicht abholen und sich auch nicht wegen einer Verlängerung melden, so ist es der Katzenpension Schlereth gestattet, die Katze ab dem 14. Tag zu veräußern oder an ein Tierheim zu übergeben. Der Katzenhalter schuldet der Katzenpension Schlereth die Kosten der gesamten Dauer der Betreuung bis zur Weitervermittlung, sowie anfallende Weitervermittlungskosten der Katze. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.
13. Keine Haftung übernimmt die Katzenpension Schlereth für den Fall, dass die Katze sich eigenständig befreit und/oder während des Aufenthaltes in der Katzenpension entweichen sollte.
Ebenso für die Beschädigung mitgebrachter Körbe, Decken, Kissen und Spielzeug, Transportboxen oder sonstiger Gegenstände, die zusammen mit der Katze abgegeben werden.
Es sei denn, diese entstehen nachweislich durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Katzenpension Schlereth. Die Haftungshöhe ist auf Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Tieres beschränkt, jedoch nicht mehr als 800 Euro pro Tier.
14. Rücktritt der Katzenpension Schlereth: wegen Erkrankung der Betreiber, sowie höherer Gewalt kann die Aufnahme in der Katzenpension abgesagt oder verschoben werden. Voraus geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen die Katzenpension Schlereth sind ausgeschlossen.
15. Jeder Betreuungsauftrag unterliegt diesen AGB. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
16. Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.
Der Vertrag kommt erst durch Leistung einer Anzahlung verbindlich zustande. Ist dies nicht der Fall, wird die Unterbringung nicht garantiert und bei Bedarf der angefragte Termin weiter vergeben.